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Leerer Sitzungssaal mit Holzstühlen

Steinfeld: 15 Kommunalaufsichtsbeschwerden seit 2023, keine Beanstandung durch den Landkreis Vechta

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Ratsmitglieder und Ratsfraktionen in Steinfeld haben seit 2023 insgesamt 15 Kommunalaufsichtsbeschwerden gegen die Gemeinde eingereicht. Der Landkreis Vechta hat nach Angaben der Gemeinde in keinem dieser Fälle eine offizielle Beanstandung ausgesprochen. Eine Beschwerde ist noch nicht abgeschlossen: Die zum Flächengeschäft Saalfeld prüft derzeit das Niedersächsische Innenministerium.

Worum es in den Beschwerden ging

Die Beschwerden betrafen laut Gemeinde unter anderem die Gleichstellungsbeauftragte, den Haushalt 2026 und das Flächengeschäft Saalfeld. In einzelnen Fällen führten rechtliche Hinweise des Landkreises dazu, dass Beschlüsse formal angepasst oder vom Rat erneut gefasst wurden. Eine förmliche Beanstandung, wie sie das Kommunalverfassungsgesetz bei Rechtsverstößen vorsieht, gab es nicht.

Bürgermeister Gehrold: „Auch wir machen nicht immer alles richtig“

Bürgermeister Sebastian Gehrold wertet das Ergebnis als Bestätigung für Verwaltung und Gemeindegremien. Die Gemeinde mache nicht immer alles richtig, entscheidend sei aber, Hinweise ernst zu nehmen und formale Fehler schnell zu korrigieren. Dass es trotz der Vielzahl an Beschwerden keine Beanstandung gegeben habe, sei ein gutes Zeugnis für die Arbeit der Gemeinde.

So funktioniert die Kommunalaufsicht

Für die Gemeinde Steinfeld ist nach § 171 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Landkreis Vechta die Kommunalaufsichtsbehörde. Er prüft, ob Ratsbeschlüsse und Entscheidungen der Verwaltung mit geltendem Recht vereinbar sind, und kann Rechtsverstöße nach § 173 NKomVG beanstanden. Wer mit der Bewertung des Landkreises nicht einverstanden ist, kann sich an das Niedersächsische Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde wenden.

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