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Ein Mann schiebt Schnee auf einer Straße in der Stadt

Winterdienst in Leer: Wann Anwohner Gehwege räumen müssen und was sonst bis zu 5.000 Euro kostet

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Bevor der erste Frost kommt, haben die Stadtwerke und die Stadt Leer zusammengefasst, wer im Winter wo räumen und streuen muss. Wichtig für Hauseigentümer: Um die Gehwege vor dem eigenen Grundstück kümmern sich nicht die Stadtwerke, sondern die Anwohner selbst. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Was Anwohner in Leer räumen müssen

Bürgerinnen und Bürger sind vor allem für die Geh- und Radwege vor ihren Grundstücken zuständig. Bei Schneefall müssen diese auf mindestens 1,50 Metern Breite frei sein. Gibt es keinen Geh- oder Radweg, ist ein Streifen von mindestens einem Meter auf der Fahrbahn zu räumen. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Pflicht bis zur Mitte der Straße.

Zu diesen Zeiten gilt die Räumpflicht

Werktags müssen die Wege zwischen 7.30 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.

Sand statt Salz

Gestreut wird mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln. Salz ist für Privatleute nur im Ausnahmefall erlaubt, etwa wenn sich Glätte anders nicht beseitigen lässt.

Wer nicht selbst räumen kann

Kann ein Eigentümer die Pflicht nicht selbst erfüllen, muss er dafür sorgen, dass jemand anderes sie übernimmt, zum Beispiel ein beauftragtes Unternehmen. Die Stadt prüft das: Das Ordnungsamt kontrolliert stichprobenartig und geht Hinweisen nach.

So rücken die Stadtwerke aus

Die Stadtwerke Leer haben zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern gebildet. Bei Bedarf fährt eines davon mit mehreren großen Streufahrzeugen und sieben Kleintraktoren los, an manchen Stellen wird zusätzlich von Hand gestreut. Vier Kontrolleure sind abwechselnd ab 4 Uhr nachts in der Stadt unterwegs und entscheiden anhand von Temperatur, Wetter und Straßenzustand, ob der Winterdienst am frühen Morgen ausrückt. Im Lauf des Tages wird weiter kontrolliert und bei Bedarf nachgestreut.

Gestreut wird vor allem mit Sole, davon lagern derzeit mehr als 50.000 Liter in Tanks. Salz liegt ebenfalls bereit, kommt aber nur auf verkehrswichtigen Straßen und an besonderen Gefahrenstellen zum Einsatz.

Wo die Stadtwerke streuen und wo nicht

Zum Einsatzgebiet gehören die verkehrswichtigen städtischen Straßen, die Strecken der Schulbusse, Brücken, Bushaltestellen, Überwege und die Fußgängerzone. Bundes- und Landesstraßen räumen die Stadtwerke nicht.

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