Geothermie Gesetz REDIII: BDEW fordert klare Regeln und schnellere Verfahren

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Berlin. Bei den aktuellen Gesetzesvorhaben zu Geothermie und Offshore-Windenergie meldet sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW deutlich zu Wort. Sowohl das geplante Geothermie-Beschleunigungsgesetz als auch die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III setzen aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse, lassen aber zugleich zentrale Fragen offen. Die Stellungnahmen zeigen, wie sehr Energiewende, Genehmigungsverfahren und Versorgungssicherheit zusammengedacht werden müssen.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßt, dass mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz dringend benötigte Verfahrenserleichterungen geschaffen werden. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass der Gesetzesentwurf zentrale Aspekte des Trinkwasserschutzes noch nicht ausreichend berücksichtigt. Parallel dazu fordert der Verband für die Umsetzung der RED III im Offshore-Wind-Bereich eine umfassende Reform des Ausschreibungsdesigns, um internationale Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsbereitschaft zu sichern.

Geothermie Gesetz REDIII: Erleichterungen begrüßt – Trinkwasserschutz unzureichend geregelt

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz sieht feste Prüf- und Bearbeitungsfristen, digitale Antragsprozesse sowie ein einheitliches Verfahrenshandbuch vor. Zudem sollen Geothermieanlagen künftig als Vorhaben „im überragenden öffentlichen Interesse“ gelten, ebenso wie Wärmeleitungen. Dies bewertet der BDEW als wichtiges Signal für den Ausbau klimaneutraler Wärme.

Allerdings mahnt der Verband klare gesetzliche Vorgaben an, wonach die öffentliche Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor der Nutzung von Erdwärme haben muss. Auch fordert der BDEW einen Ausschluss von Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II. Um Kontrolle und Transparenz zu sichern, sollten Grundwasserpumpen in Haushalten nicht genehmigungsfrei gestellt werden, sondern zumindest anzeigepflichtig bleiben.

Positiv bewertet der Verband die neuen Privilegierungen für Geothermieanlagen sowie unterirdische Wärmespeicher im Außenbereich. Kritisch dagegen sieht er, dass Batteriespeicher außerhalb von EE-Anlagen zu restriktiv geregelt werden. Der enge Abstand von nur 200 Metern zu Umspannwerken könne Flächenkonflikte verschärfen.

Offshore-Wind: RED III soll Reform ermöglichen – nächster Ausschreibungstermin umstritten

Auch zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III im Bereich Offshore-Wind äußert sich der BDEW mit klaren Forderungen. Nach zwei Ausschreibungsrunden ohne Gebote und einem deutlichen Rückgang des Investoreninteresses sieht der Verband erheblichen Reformbedarf. Höhere Projekt-, Material- und Finanzierungskosten sowie steigende Marktunsicherheiten hätten das Risikoprofil an Offshore-Flächen zuletzt deutlich verschärft.

Obwohl einzelne Maßnahmen des Gesetzes – etwa längere Realisierungsfristen – positiv bewertet werden, hält der BDEW die anstehende Ausschreibung weiterhin für problematisch. Gemeinsam mit der Offshore-Branche hatte der Verband eine Verschiebung auf das vierte Quartal 2026 empfohlen. Dass dieser Vorschlag im Bundestag nicht aufgegriffen wurde, sei „wenig verständlich“.

Begrüßt wird die Streichung pauschaler Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf artenschutzrechtliche Einzelprüfungen. Diese hätten bis zu sieben Millionen Euro pro Anschluss verursachen können. Zudem sieht der BDEW die präzisierten Regeln für Umweltprüfungen als wichtigen Beitrag zur Beschleunigung beim Netzausbau – insbesondere da sie auch Teile der Verteilernetze betreffen.

Weitere Entlastungen ergeben sich durch den Wegfall der Kategorie „besonders sensibler Gebiete“, die Klarstellung zur Umweltprüfung bei Ersatzneubauten sowie eine stärker digitalisierte Planfeststellung mit weniger Berichtspflichten.

Bedeutung für Energiewende und Praxis

Mit den Stellungnahmen zum Geothermie Gesetz REDIII macht der BDEW deutlich, dass Beschleunigung allein nicht genügt. Vielmehr müsse Gesetzgebung so ausgestaltet sein, dass Klimaschutz, Investitionssicherheit und Versorgungsschutz zusammenwirken. Die Empfehlungen zeigen zugleich, welche juristischen und praktischen Hürden Energieversorger, Netzbetreiber und Behörden in den kommenden Jahren bewältigen müssen.

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