Betäubungsloses Enthornen von Kälbern in Niedersachsen weiter nur mit Schmerzmitteln erlaubt

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Hannover. In Niedersachsen ist das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen weiterhin nur erlaubt, wenn gleichzeitig Beruhigungs- und Schmerzmittel verabreicht werden. Die aktuellen Vorgaben zum enthornen kaelber niedersachsen wurden in einem neuen Erlass präzisiert und treten nach Auslaufen des bisherigen Runderlasses in Kraft.

Neue Tierschutz-Regeln jetzt zum Enthornen von Kälbern in Niedersachsen

Rechtliche Grundlage und Vorgaben

In Deutschland ist das betäubungslose Enthornen von Kälbern bis zu sechs Wochen gesetzlich gestattet, sofern entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Grundlage bildet Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Niedersachsen nutzt diese Rechtslage, um detaillierte Anforderungen an das Verfahren festzulegen.

Der aktuelle Erlass in Niedersachsen schreibt vor, dass den Kälbern sowohl ein Beruhigungsmittel als auch ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden müssen. Wird das Enthornen nach dem sechsten Lebenstag durchgeführt, ist dies ausschließlich unter Betäubung durch Tierärztinnen oder Tierärzte zulässig.

Sachkunde der durchführenden Personen

Der Erlass legt zusätzlichen Wert auf die Qualifikation der Personen, die das Enthornen vornehmen. Landwirtinnen und Landwirte mit abgeschlossener Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb sowie Tierwirte mit entsprechender Fachrichtung gelten als ausreichend qualifiziert. Andere Must ihre Fachkenntnisse und Fertigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, beispielsweise durch tierärztliche Unterweisungsbescheinigungen.

„Wir setzen uns dafür ein, die geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene erneut aufzugreifen, die künftig eine Enthornung nur noch mit Betäubung unabhängig vom Alter vorsieht“, erklärte Ministerin Barbara Otte-Kinast.

Hintergrund und Bedeutung für die Landwirtschaft

Das Enthornen dient in der Rinderhaltung vor allem der Sicherheit von Mensch und Tier. Durch die neuen Regeln wird sichergestellt, dass die Tiere während des Verfahrens bestmöglich vor Schmerzen geschützt werden. Die präziseren Vorgaben zum enthornen kaelber niedersachsen zeigen den beständigen Einsatz Niedersachsens für den Tierschutz innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Eine praktische Orientierung zum Thema finden Interessierte in der offiziellen Veröffentlichung des Erlasses im Niedersächsischen Ministerialblatt hier.

Wesentliche Informationen zum Enthornen von Kälbern in Niedersachsen für Bürgerinnen und Landwirte

Mit dem erneuerten Erlass bleibt die Nutzung von Beruhigungs- und Schmerzmitteln beim Enthornen von Kälbern in Niedersachsen weiterhin verbindlich. Für Verbraucher und landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das:

  • Kälber unter sechs Wochen werden nur noch mit entsprechender medikamentöser Unterstützung enthornt.
  • Qualifikation der Personen, die den Eingriff durchführen, wird genau überprüft.
  • Ältere Kälber müssen generell unter Betäubung behandelt werden.

Damit verfolgt Niedersachsen einen tierschutzorientierten Ansatz, der im Rahmen des rechtlich Möglichen liegt. Für die Praxis heißt das, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Mitarbeitenden entsprechend qualifizieren und dokumentieren müssen. Außerdem unterstützt die Landesregierung die Auffrischung der im Bundestiereschutzgesetz geplanten Änderungen, um künftig deutschlandweit strengere Bedingungen umzusetzen.

Weitere Beiträge zu relevanten landwirtschaftlichen und regionalen Themen finden Sie auf regionalupdate.de. Ergänzend informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umfassend zum Tierschutz in der Nutztierhaltung.

So bleibt das enthornen kaelber niedersachsen ein gut kontrollierter Eingriff mit klar definierten Schutzmaßnahmen zugunsten des Tierwohls.

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