Ruhrgebietsstädte streichen fast 1.200 Mal Bürgergeld für Zuwanderer

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Duisburg. Die Städte im Ruhrgebiet stehen vor Herausforderungen bei der Gewährung von Sozialleistungen an Zuwanderer. Im Jahr 2023 wurden 1.181 bulgarischen und rumänischen Zugewanderten in Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen Sozialleistungen entzogen. Die Gründe liegen bei mangelnder Arbeitsbeteiligung, was die Kommunen nutzt, um Leistungen gemäß EU-Vorgaben zu stoppen. Die Fokus-Keyphrase sozialleistungen zuwanderer ruhrgebiet spiegelt genau dieses Thema wider.

Sozialleistungen in Ruhrgebiet

Die vier Städte Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen zeigen deutliche Unterschiede in der Handhabung von Sozialleistungsentzügen bei Zuwanderern aus Südosteuropa. Gelsenkirchen verzeichnete mit 506 Fällen am meisten Leistungskürzungen, Duisburg folgt mit 556, Dortmund 116 und Hagen nur drei im selben Zeitraum. Diese Zahlen stammen aus einer Recherche des WDR.

Rechtsgrundlagen und Kommuneeressensspielraum

EU-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie Arbeitnehmer sind. Als Arbeitnehmer gilt, wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet. Kommunen können die Leistungen jedoch entziehen, wenn die Betroffenen keinen ausreichenden Beitrag zum eigenen Lebensunterhalt leisten.

„Zur Zeit gilt die EU-Regel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, ist Arbeitnehmer und hat Anspruch auf Sozialleistungen. Die Regel ist viel zu wenig“, sagte Dennis Rehbein, Oberbürgermeister von Hagen.

Gelsenkirchen verfolgt eine strengere Linie, indem die Ausländerbehörde dort bereits bei einem Einkommen unter einem Drittel des Lebensunterhalts Sozialleistungen verweigert und Ausreiseverpflichtungen ausspricht. Diese Praxis wurde gerichtlich bestätigt.

Lage in Hagen und politische Forderungen

In Hagen leben rund 7.000 Zugewanderte aus Bulgarien und Rumänien, von denen 55 Prozent Kundinnen und Kunden im Jobcenter sind. Dies belaste die Stadt finanziell mit etwa zehn Millionen Euro jährlich. Oberbürgermeister Dennis Rehbein will den Sozialleistungsentzug öfter nutzen und fordert härtere EU-Regularien.

Herausforderungen bei Einzelfallprüfungen

Die Entscheidung über Sozialleistungen erfolgt stets individuell. Die Dortmunder Migrationsrechtlerin Lisa Chiarelli weist darauf hin, dass trotz des politischen Drucks auf Behörden ein Generalverdacht verboten ist. Prüfungen erfolgen nur auf Hinweise anderer Behörden, zudem müssen persönliche Umstände berücksichtigt werden.

„Wenn ich jetzt einen Bescheid bekomme und vor mir sitzt ein Mandant und der sagt, ich konnte nicht arbeiten, weil meine Frau vor einem Jahr einen Schlaganfall hatte und ein Kind behindert ist, dann muss man das der Ausländerbehörde darlegen und dann verstehen die das auch“, erläuterte Chiarelli.

Chiarelli stellt fest, dass die Ausländerbehörden im Ruhrgebiet zunehmend strenger agieren. Die politischen Vorgaben setzen einen Rahmen, der auf eine Verschärfung der Kontrollen abzielt.

Beispiel: Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Sozialleistungen und Zuwanderung im Ruhrgebiet: regionale Einordnung und Ausblick

Die unterschiedlichen Ansätze der Städte im Ruhrgebiet bei der Handhabung von Sozialleistungen für zugewanderte EU-Bürger spiegeln eine schwierige Balance zwischen sozialer Unterstützung und Integrationsschutz wider. Für Betroffene bedeutet das oft Unsicherheit und individuelle Härtefälle.

Aus Sicht der Kommunen ist eine bessere Regulierung auf EU-Ebene wünschenswert, um den Sozialleistungsbezug an ausreichende Erwerbstätigkeit zu knüpfen. Für Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Unterstützung zu kennen. Betroffene und Interessierte können sich u.a. beim Jobcenter Ruhrgebiet informieren. Weitere Informationen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet die offizielle Webseite der Europäischen Kommission zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Einen detaillierten Überblick und weiterführende Berichte zum Thema finden Sie auf regionalupdate.de.

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