Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes in Berlin beschlossen

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Berlin. Der Gesetzentwurf zur Behindertengleichstellungsgesetz Reform Barrierefreiheit, der heute im Kabinett beschlossen wurde, steht in der Kritik. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt und die Privatwirtschaft kaum zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Jetzt Barrierefreiheit fördern

Die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtet sich vor allem gegen den Umgang mit der Privatwirtschaft im geplanten Gesetz. Privatunternehmen sollen lediglich auf Nachfrage Maßnahmen zur Barrierefreiheit ergreifen, eine generelle Verpflichtung fehlt. Kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden sogar häufig als unzumutbar eingestuft, ohne die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen.

Begrenzte Sanktionen und Klagemöglichkeiten

Darüber hinaus seien die Sanktionsmöglichkeiten und das Recht auf Klage stark eingeschränkt, was laut Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, dazu führt, dass das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft kaum Wirkung zeigt. Dies schränkt die Verbesserungen für betroffene Menschen erheblich ein.

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, sagte Leander Palleit.

Internationale Vergleiche und demografische Herausforderungen

Das Institut verweist auf andere Länder wie die USA, in denen eine gesetzliche Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit existiert und so eine bessere flächendeckende Umsetzung gewährleistet ist. Angesichts des demografischen Wandels ist es besonders wichtig, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten zu sichern.

  • Gesetzgebung verpflichtet zur Barrierefreiheit
  • Nachhaltige und flächendeckende Umsetzung
  • Berücksichtigung demografischer Entwicklung

Beispielhafte Formulierungsvorschläge und weitere Informationen sind auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte verfügbar.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Auswirkungen der Behindertengleichstellungsgesetz Reform Barrierefreiheit auf Bürger und Gesellschaft

In der Region ist das Thema Barrierefreiheit relevant für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die geplante Reform hat Auswirkungen auf den Zugang zu wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheitsversorgung, Wohnen und Freizeitgestaltung. Eine unzureichende gesetzliche Verpflichtung der Privatwirtschaft kann hier zu weiterhin bestehenden Barrieren führen.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass bislang vorhandene Hindernisse nicht in dem Maße abgebaut werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf umfassend zu überarbeiten und die Barrierefreiheit auch im privaten Sektor schrittweise zu verpflichten.

Geplante weitere Schritte sind noch unklar, da der Entwurf nun dem parlamentarischen Verfahren folgt. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte können sich auf der Themenseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte informieren. Aktuelle Diskussionen zur Reform sind ebenfalls auf regionalupdate.de zu verfolgen.


Deutsches Institut für Menschenrechte
UN-Behindertenrechtskonvention

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