Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Flufenacet-Verwendung trotz Genehmigungsstopp

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Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und PAN Europe reichen eine Pestizid Flufenacet Klage beim Europäischen Gericht ein. Hintergrund ist die EU-Entscheidung, den Verkauf und die Verwendung des umstrittenen Wirkstoffs Flufenacet trotz bekannter Risiken bis Ende 2026 zuzulassen.

Klare Entscheidung jetzt: Warum die Pestizid Flufenacet Klage von großer Bedeutung ist

Die Pestizid Flufenacet Klage wurde eingereicht, weil die EU-Kommission den Verkauf und die Anwendung des Herbizids mit einem 18-monatigen Aufbrauchszeitraum verlängert hat, obwohl die Zulassung für Flufenacet bereits Mitte 2025 endet. Die DUH und PAN Europe sehen diese Verlängerung als rechtswidrig an und fordern ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot. Dies begründen sie mit erheblichen Gesundheits- und Umweltgefahren, die durch Flufenacet verursacht werden.

Gesundheitsrisiken und Umweltgefahr durch Flufenacet

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) warnte vor hormonellen Störungen durch Flufenacet. Besonders kritisch ist die Freisetzung von Trifluoressigsäure (TFA), einer sogenannten „Ewigkeitschemikalie“, die als Abbauprodukt des Wirkstoffs ins Grundwasser gelangt. Da TFA kaum abbaubar ist und sich in Gewässern anreichert, stellt es eine dauerhafte Belastung dar. Die DUH bezeichnet Flufenacet daher als gefährlich für die Gesundheit von Landwirten, Verbrauchern und die Umwelt.

„Wenn eine europäische Fachbehörde gravierende Risiken eines Pestizids bestätigt, darf die Konsequenz nicht sein, dessen Einsatz mittels Übergangsfristen möglichst lange fortzusetzen. Das ist hochgradig verantwortungslos und widerspricht dem Vorsorgeprinzip“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Rechtliche Schritte und Forderungen der Umweltorganisationen

Die DUH hatte bereits im September 2024 Klage gegen die Verlängerung der Flufenacet-Zulassung eingereicht. Mit der aktuellen Klage vor dem Europäischen Gericht wird die sofortige Beendigung des Vertriebs und der Anwendung gefordert. Die Organisationen argumentieren, dass das EU-Recht ein unverzügliches Verbot von gesundheits- und umweltschädlichen Pestiziden vorsieht. Auch gegen nationale Zulassungen und Aufbrauchfristen von Flufenacet-haltigen Produkten wurden Verfahren eingeleitet.

  • Flufenacet ist Teil der PFAS-Gruppe, bekannt als „Ewigkeitschemikalien“
  • TFA, ein langlebiges Abbauprodukt, wurde in zahlreichen Gewässern nachgewiesen
  • Trinkwasser ist durch TFA nur schwer zu reinigen

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Folgen und Ausblick der Pestizid Flufenacet Klage

Die Entscheidung um Flufenacet betrifft auch landwirtschaftlich geprägte Regionen, da der Wirkstoff bisher in Pestiziden verwendet wurde, die auf regionalen Ackerflächen zum Einsatz kommen. Die sofortige Einstellung des Verkaufs sowie der Anwendung soll die Belastung für Umwelt und Grundwasser vor Ort reduzieren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen besseren Schutz vor hormonellen Gesundheitsrisiken und eine sauberere Wasserversorgung. Die DUH und PAN Europe planen weitere rechtliche Schritte, um die Einschränkung von Flufenacet durchzusetzen und auch nationale Regelungen zu überprüfen.

Derzeit ist geplant, die Auswirkungen der Klage mit Blick auf die bevorstehende Nichtverlängerung der Zulassung im Juni 2025 genau zu beobachten. Informationen zu aktuellen Entwicklungen und weiteren Pestizidverfahren sind auf der Webseite der Deutschen Umwelthilfe verfügbar.

Mehr Details zur rechtlichen Situation gibt es bei der DUH unter Pestizidklagen der DUH. Informationen zur Sicherheit von Pestiziden liefert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter efsa.europa.eu.

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