Berufungsverhandlung zu heimlichen Schlachthofaufnahmen

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Am 28. April 2026 beginnt die Berufungsverhandlung im Fall um heimlich angefertigte Aufnahmen in einem Schlachthof im Landkreis Vechta. Das Oberlandesgericht Oldenburg wird sich mit den Ansprüchen der klagenden Schlachthofbetreiberin und den Berufungen der Beklagten befassen.

Hintergrund der Verhandlung

Die Berufungsverhandlung wird am Dienstag, den 28. April 2026, um 10 Uhr im Saal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg stattfinden. Die Geschäftsnr. lautet 13 U 45/25. Im Kern des Verfahrens steht ein Streit über heimlich erstellte Bild- und Videoaufnahmen aus dem Schlachtbetrieb der Klägerin im Landkreis Vechta. Die Klägerin, eine Betreiberin des Schlachthofs, hat beide Beklagten auf Unterlassung, Feststellung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verklagt.

Details zum Verfahren

Der Fall nahm seinen Anfang in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2024, als die Beklagten gemeinsam in den Schlachthof der Klägerin eindrangen und dort Bild- und Videoaufnahmen anfertigten. Insbesondere die Beklagte zu 1. war bereits zuvor mehrfach in dem Betrieb gewesen, hatte weitere Aufnahmen gemacht und Kameras installiert. Das Landgericht Oldenburg entschied am 11. Juni 2025 zugunsten der Klägerin (Az. 5 O 326/25), indem es die Beklagten zum Erstatten vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilte und ihnen untersagte, das Betriebsgelände zu betreten. Bei der Beklagten zu 2. wurde jedoch keine persönliche Beteiligung an der öffentlichen Verbreitung der Aufnahmen nachgewiesen.

Bisherige Urteile und weitere Schritte

Im laufenden Berufungsverfahren möchte die Klägerin ihre Ansprüche gegen den Beklagten zu 2. weiter verfolgen. Beide Beklagte legen ebenfalls Berufung ein und setzen ihre Anträge auf Klageabweisung fort. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht entscheiden wird, während sich die verschiedenen rechtlichen Ansprüche und Tatsachen im Rahmen der Verhandlung klären sollen.

Für Pressevertreter, die an der Verhandlung teilnehmen möchten, ist es wichtig, sich bis Montag, den 20. April 2026, bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg anzumelden. Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt, die bei Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Hunsmann beantragt werden kann.

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