Am 9. Juli 2026 beginnt am Amtsgericht Nordhorn ein Prozess gegen einen Mann, dem die Einfuhr von Drogen vorgeworfen wird. Ihm wird angelastet, rund 6 Kilogramm Marihuana und 500 Gramm Kokain nach Deutschland gebracht zu haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen.
Acht Zeugen sollen in Nordhorn aussagen
In der Verhandlung, die um 9 Uhr im Saal 41 beginnt, wird Richterin am Amtsgericht de Leve den Vorsitz führen. Für die Hauptverhandlung sind acht Zeugen geladen, die während des Verfahrens aussagen sollen. Einzelheiten zu der Person des Angeklagten oder zu den speziellen Anklagepunkten wurden vom Gericht nicht veröffentlicht.
Anklagegrundlagen und Verfahren
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 Ls 606 Js 80517/25 geführt. Ob die Anklage Bezug auf einen einmaligen Transport oder mehrere Drogenlieferungen nimmt, bleibt unklar. Die rechtlichen Grundlagen für die Anklage sind das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das seit 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Verurteilung des Angeklagten wird erst dann rechtskräftig, wenn das Urteil nicht mehr angefochten werden kann. Dies bedeutet, dass der Mann bis zu einer endgültigen Entscheidung als unschuldig gilt.

