Die Stadt und der Landkreis Osnabrück erlassen aufgrund der anhaltenden Trockenheit Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Diese Maßnahmen sollen die Wasserressourcen schützen und negative ökologische Folgen verhindern.
Aktuelle Wasserentnahmen sind untersagt
Die Stadt und der Landkreis Osnabrück haben beschlossen, die Wasserentnahmen zur Bewässerung und Beregnung ab dem 7. August 2023 bis zum 30. September 2026 einzuschränken. Dies betrifft insbesondere Fließgewässer der 2. und 3. Ordnung im gesamten Gebiet.
Verbot für öffentliche und private Grünflächen
Zusätzlich sind die Beregnungen öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftlicher Flächen während der Mittagsstunden zwischen 12 und 18 Uhr untersagt. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Ziel der Maßnahmen und Appell an die Bürger
Die getroffenen Regelungen sollen einen nachhaltigen Umgang mit Wasser gewährleisten und den ökologischen Schutz der Gewässer im Landkreis Osnabrück fördern. Stadt und Landkreis appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen und danken für das Verständnis in dieser angespannten Situation.

