Moorlandschaft mit Gräsern und offenen Wasserflächen

Nach EuGH-Urteil: NABU fordert, den Windpark Kleinringer Wösten nicht zu genehmigen

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Der NABU fordert, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den geplanten Windpark „Kleinringer Wösten“ in der Grafschaft Bentheim zu versagen. Begründung des Verbandes: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs lasse sich die dafür nötige Prüfung derzeit gar nicht sachgerecht durchführen.

Worum es in dem Urteil geht

Bauvorhaben in der Nähe von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten dürfen nur umgesetzt werden, wenn eine FFH-Verträglichkeitsprüfung belegt, dass die Schutzgebiete nicht beeinträchtigt werden. Das ist gängige Praxis.

Der EuGH hat nach Darstellung des NABU am 16. Juli 2026 klargestellt (Aktenzeichen C-27/25 und C-356/25), dass diese Prüfung erst stattfinden darf, wenn für alle im Gebiet vorkommenden Arten und Lebensräume die spezifischen Erhaltungsziele abschließend formuliert sind. Genau daran fehlt es vielerorts: Für etliche EU-Vogelschutzgebiete sind die Erhaltungsziele für einzelne Vogelarten nie festgelegt worden. Wo sie fehlen, kann die Verträglichkeitsprüfung nach dieser Lesart nicht durchgeführt – und die Genehmigung folglich nicht erteilt werden.

Der Streitpunkt in der Grafschaft: das Georgsdorfer Moor

Der NABU verweist auf das Naturschutzgebiet „Georgsdorfer Moor“, das zum Vogelschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ gehört. Bei dessen Ausweisung habe der Verband Erhaltungsziele für Arten wie Sing- und Zwergschwan, Kranich und Rohrweihe gefordert.

„Dieser Forderung ist der Landkreis nicht nachgekommen“, sagt Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland Mitte. Deshalb könne die FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Windpark aus Sicht des Verbandes nicht sachgerecht erfolgen.

Hübner begrüßt das Urteil ausdrücklich: Es erhöhe den Druck auf die Behörden, für alle in EU-Vogelschutzgebieten vorkommenden Vogelarten Erhaltungsziele zu formulieren und damit den Schutz der Arten sicherzustellen.

Was das über den Einzelfall hinaus bedeuten könnte

Die Argumentation trifft nicht nur ein Vorhaben. Überall dort, wo Erhaltungsziele für einzelne Arten fehlen, wären Genehmigungen in der Nachbarschaft von Schutzgebieten nach dieser Lesart blockiert, bis die Länder und Landkreise nacharbeiten. Wie die Genehmigungsbehörde den Fall bewertet, ist bislang offen.

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