Anglerinnen und Angler in Rhede können ihren Fischereischein ab sofort online beantragen. Wer das tut, zahlt spürbar weniger: Die neue Fischereikarte kostet online 18 statt 30 Euro, die Fischereiabgabe für fünf Jahre 42 statt 50 Euro und für ein Jahr 14 statt 22 Euro.
Wer trotzdem einmal ins Bürgerbüro muss
Der Online-Weg steht offen, wer seine Fischereiprüfung seit dem 1. Juli 2026 abgelegt hat. Alle anderen – also alle, die ihren Schein schon länger besitzen – müssen die fälschungssichere Scheckkarte zunächst einmal persönlich im Bürgerbüro beantragen. Erst danach lässt sich die Fischereiabgabe online verlängern, und das nur, wenn eine Kreditkarte vorhanden ist.
Was sich zum 1. Juli geändert hat
Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes gibt Nordrhein-Westfalen den Fischereischein seit dem 1. Juli 2026 als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip aus. Der Schein wird einmalig und auf Lebenszeit ausgestellt. Angeln darf damit aber nur, wer zusätzlich die Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet. Dabei zählt immer das Kalenderjahr bis zum 31. Dezember, unabhängig vom Tag der Ausstellung.
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig. Sie können auf Wunsch auf die digitale Karte umgestellt werden, müssen es aber nicht.
Der Jugendfischereischein ist abgeschafft
Wer die Fischereiprüfung nachweist, kann ab dem zwölften Lebensjahr einen regulären Fischereischein erhalten. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen außerdem in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln.
Diese Unterlagen werden gebraucht
- bei erstmaliger Beantragung: Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung
- ansonsten: der bisherige Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers
Das Bürgerbüro der Stadt Rhede befindet sich im Rathaus am Rathausplatz 9 und ist telefonisch unter (02872) 930-0 zu erreichen.

