Wer krank ist, soll künftig wieder in die Praxis – und das schon am ersten Tag. Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hält an zwei Vorhaben fest: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft und die Vorlagepflicht für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom dritten auf den ersten Krankheitstag vorgezogen werden. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi hält beides für einen Fehler.
Der Vorwurf: Das eine hebt das andere auf
Philippi, in diesem Jahr Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, sieht einen Widerspruch im Reformpaket des Bundes: „Es ist absolut widersprüchlich, dass der neue Bundesgesundheitsminister dafür sorgen will, dass die Praxen nicht mehr so überlaufen sind und gleichzeitig bewährte Instrumente zur Entlastung der Praxen abschafft.“ Beide Maßnahmen zusammen führten dazu, dass sich die ohnehin vollen Wartezimmer der Hausarztpraxen weiter füllten.
Der Einwand, der Beschäftigte betrifft
Praktisch bedeutsam ist ein zweiter Punkt: Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag könne dazu führen, „dass kranke Menschen sich zur Arbeit schleppen“, warnt Philippi. Krankheiten müssten auskuriert werden, damit Beschäftigte gesund würden und ihr Umfeld nicht ansteckten.
Was der Minister stattdessen fordert
Statt schärferer Regeln bei der Krankschreibung verlangt Philippi ein verlässliches Primärversorgungssystem als erste Stufe der medizinischen Versorgung und eine bessere Patientensteuerung. Damit ließen sich Notaufnahmen und Facharztpraxen entlasten und Doppeluntersuchungen vermeiden. Zusätzlich sollten digitale Anwendungen stärker genutzt werden.
Philippi fordert den Bund auf, die Kritik der Länder sowie von Ärzte- und Patientenvertretungen zum Anlass zu nehmen, die geplanten Regelungen noch einmal zu überdenken. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.

