Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat im Sozialausschuss des Landtags den Haushaltsplanentwurf 2027/2028 für sein Ministerium vorgestellt. Der Einzelplan 05 sieht für 2027 ein Ausgabevolumen von 8,37 Milliarden Euro vor, für 2028 knapp über 8,63 Milliarden Euro, ein Plus von mehr als 3,5 Milliarden Euro gegenüber vor zehn Jahren.
Kinderschutz und Jugendverbände
Für die Umsetzung des geplanten Kinderschutzgesetzes sind in den kommenden zwei Jahren mehr als 5,1 Millionen Euro eingeplant, damit sollen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dauerhaft gesichert werden. Bei der Novelle des Jugendförderungsgesetzes, die Personal- und Verwaltungskosten der Jugendverbände sowie Anschub- und Dachverbandsförderung absichern soll, rechnet das Ministerium ab 2028 mit einem Mehrbedarf von 3 Millionen Euro.
Rechtsanspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt
Mit dem niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz wird aus der bisherigen freiwilligen Leistung ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Der Rechtsanspruch selbst gilt ab dem 1. Januar 2032, die Sicherstellungsverantwortung der Länder greift aber schon ab dem 1. Januar 2027. Die dafür veranschlagten Haushaltsmittel steigen von rund 12 Millionen Euro in diesem Jahr auf mehr als 39 Millionen Euro in 2027 und über 40 Millionen Euro in 2028, unter anderem um die Einrichtungen des Gewaltschutzsystems tarifgerecht bezahlen zu können.
Gesundheitsdienst und Krankenhäuser
Weil die Bundesförderung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Ende 2026 ausläuft, will das Land Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover ab 2027 mit jährlich 25 Millionen Euro sowie zusätzlich 4 Millionen Euro jährlich für zentrale digitale Lösungen unterstützen. 2027 kommen einmalig 8,8 Millionen Euro für Investitionen hinzu. Die jährliche Investitionsförderung der niedersächsischen Krankenhäuser in Höhe von 305 Millionen Euro soll unverändert fortgeführt werden, ergänzend zum Transformationsfonds des Bundes.
Größter Einzelposten bleibt die Eingliederungshilfe
Die Finanzierung der Eingliederungs- und Sozialhilfe bleibt mit rund 3,6 Milliarden Euro für 2027 und 3,8 Milliarden Euro für 2028 der größte Einzelposten im Sozialhaushalt. „Mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 plant die Landesregierung, in finanziell schwierigen Zeiten einen soliden Sozialhaushalt aufzustellen“, sagte Philippi vor dem Ausschuss.

