Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat das „Ende der Zeit einer besonderen Brandgefahr“ nach der Waldbrandverordnung festgestellt. Die Regenfälle der vergangenen Wochen haben die oberen Bodenschichten wieder gut durchnässt, der Waldbrandgefahrenindex liegt aktuell bei der niedrigen Stufe 1.
Regelungen der Waldbrandverordnung treten außer Kraft
Mit der Feststellung treten die in den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung vom 12. Oktober 2022 vorgeschriebenen Regelungen wieder außer Kraft. Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nr. 45 auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/amtsblatt veröffentlicht.

