Anzeige
Img728x90 neue standardbanner new tde 1742992361697
Junger Hund, Symbolbild für Tierheime und Wildtierauffangstationen

20 Millionen Euro für Tierheime: Niedersachsen legt neue Förderrichtlinie auf

Anzeige

Tierheime und Wildtierauffangstationen in Niedersachsen können ab sofort Fördermittel für bauliche Investitionen beantragen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt dafür über mehrere Jahre verteilt insgesamt 20 Millionen Euro bereit. Die neue Förderrichtlinie ist am 21. September in Kraft getreten, Anträge können bis zum 30. Juni 2036 gestellt werden.

Bis zu 80 Prozent Förderung, maximal 2 Millionen Euro

Gefördert werden Sachinvestitionen zur Verbesserung und Sicherung der Unterbringung, etwa An-, Neu- und Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen sowie die Anschaffung von Ausrüstung, Inventar, Haltungssystemen und dauerhaften Ersatzeinrichtungen wie Containern. Auch Baunebenkosten, Planungsleistungen und notwendige Gutachten sind förderfähig. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Fördersumme bei zwei Millionen Euro pro Einrichtung. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro, das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben. Über eingehende Anträge entscheidet das Ministerium in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Träger von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen und Wildtierauffangstationen mit Sitz in Niedersachsen, die Fundtiere und behördlich sichergestellte oder beschlagnahmte Tiere aufnehmen. Auch niedersächsische Kommunen können antragsberechtigt sein, sofern sie Träger entsprechender Einrichtungen sind. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.

Tierschutzministerin Miriam Staudte begründet die Förderung damit, dass viele Einrichtungen bei baulichen und finanziellen Herausforderungen „längst am Limit“ seien und notdürftige Provisorien nicht zur Dauerlösung werden sollten.

Die vollständige Richtlinie und Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Website des Landwirtschaftsministeriums.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel