Das Amtsgericht Osnabrück hat einen 55-Jährigen wegen Leistungsbetrugs verurteilt. Er erhielt unrechtmäßig Sozialleistungen, während er eine Beschäftigung ausübte.
Urteil gegen Leistungsbezieher
Der Osnabrücker wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem das Hauptzollamt Osnabrück Ermittlungen gegen ihn eingeleitet hatte. Der Täter hatte zwischen März und Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro an Sozialleistungen erhalten, während er seit Februar 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte. Darüber informierte er den zuständigen Leistungsträger jedoch nicht.
Datenabgleich auf der Spur
Die Aufdeckung des Betrugs erfolgte durch einen automatisierten Datenabgleich namens DALEB, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen kommunalen Träger die Angaben von Sozialleistungsempfängern mit gemeldeten Beschäftigungen abgleichen. Das Jobcenter Osnabrück informierte das Hauptzollamt über Unstimmigkeiten, was schließlich zu den Ermittlungen und der Verurteilung führte.
Pflicht zur Mitteilung ignoriert
Der Verurteilte hätte seiner Mitteilungspflicht gegenüber dem Jobcenter nachkommen müssen, ignorierte jedoch die Pflicht, seinen Beschäftigungsstatus zu melden. Die Verurteilung unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Themas, da Betrug bei Sozialleistungen nicht toleriert wird. Der Fall soll als Hinweis dienen, dass unrechtmäßige Vorteile Konsequenzen nach sich ziehen können.

