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Starnberg. Einen Anspruch auf Mietminderung wegen Fledermaus-Ausscheidungen können Mieter nicht ohne Weiteres geltend machen. In ländlich-dörflichen Gegenden sind solche Verschmutzungen nach einem Urteil des Amtsgerichts Starnberg häufig als zumutbare „ortsübliche Einwirkungen“ einzustufen. Der Fall zeigt, welche Bedeutung die Umgebung einer Immobilie bei der Bewertung von Mietminderungsansprüchen hat. Fledermaus-Ausscheidungen akzeptieren Hintergrund des Urteils Im bayerischen Starnberg […]