Gesetzesentwurf zur Digitalisierung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

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Hannover. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat im Landtag den Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes vorgestellt, der die Digitalisierung der Hinterlegungsverfahren vorantreiben soll. Ziel der Neuregelung ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten, wodurch die Digitalisierung im Hinterlegungsgesetz Niedersachsen vorangetrieben wird.

Digitalisierung im Justizwesen

Vereinfachung und Modernisierung der Hinterlegungsverfahren

Das Niedersächsische Hinterlegungsgesetz regelt die Verwahrung von Vermögenswerten an staatlichen Stellen, hierbei sind die 80 Amtsgerichte im Land zuständige Hinterlegungsstellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Antrag auf Hinterlegung künftig digital einzureichen und zu bearbeiten. Dies soll die bisherige Papierkommunikation ablösen und die elektronische Aktenbearbeitung erleichtern.

Mit dieser Digitalisierung im Hinterlegungsgesetz Niedersachsen werden elektronische Verfahren eingeführt, die die Abläufe vereinheitlichen und den bisherigen Medienbruch zwischen schriftlichen und digitalen Dokumenten beseitigen. Vorgesehen ist, bereits bestehende Strukturen aus der Zivilprozessordnung zu nutzen, ohne neue Anforderungen an Antragstellende oder die Hinterlegungsstellen zu stellen.

Entlastung der Justiz und Anpassung an aktuelle Rechtsreformen

Die elektronische Antragstellung und Bearbeitung entlastet insbesondere die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Amtsgerichten, da das aufwändige Einscannen schriftlicher Anträge entfällt. Der Verband der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Niedersachsen begrüßt die geplanten Änderungen ausdrücklich und empfiehlt ein zügiges Inkrafttreten.

Darüber hinaus wird das Hinterlegungsgesetz an die jüngste Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts angepasst. Die Änderungen sichern, dass die verbesserten Rechte von Menschen mit Betreuung auch im Hinterlegungsrecht berücksichtigt werden.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf digitalisieren wir ein weiteres Leistungsangebot unseres Rechtsstaats. Wir bauen Bürokratie ab, damit Dinge in unserem Land schneller und einfacher funktionieren“, erklärte Dr. Kathrin Wahlmann in ihrer Rede.

Weiterer Ausblick im Justizbereich

Die Landesregierung plant, die Digitalisierung in der Justiz weiter voranzutreiben, um Verwaltungsabläufe landesweit zu verbessern. Der Gesetzesentwurf zum Hinterlegungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt in diesem Prozess dar. Derzeit befindet sich der Entwurf in den Beratungen des Rechtsausschusses des Niedersächsischen Landtags.

Die Digitalisierung im Hinterlegungsgesetz Niedersachsen macht Verwaltungsverfahren bürgerfreundlicher und schont zugleich Ressourcen an den Amtsgerichten. Weitere Informationen zum Reformprozess und laufenden Gesetzgebungsverfahren sind auf regionalupdate.de verfügbar. Ebenso bietet die Webseite des Niedersächsischen Justizministeriums detaillierte Einblicke in die aktuellen Justizvorhaben.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Justizministerium
Digitalisierung in der Justiz – offizielle Übersicht

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